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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1229
BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01 (https://dejure.org/2002,1229)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 2Z BR 161/01 (https://dejure.org/2002,1229)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 2Z BR 161/01 (https://dejure.org/2002,1229)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 17; WEG § 23 Abs. 1, Abs. 4, § 26 Abs. 1, § 27 Abs. 2 Nr 3; UmwG §§ 152, 158

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Verwalterwechsel; Zustellungsverwalter; Eigentümerversammlung; Einberufungsmangel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang der Verwalterstellung auf GmbH durch Mehrheitsbeschluß

  • Judicialis

    HGB § 17; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3; ; UmwG § 152; ; UmwG § 158

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des Verwalterwechsels - zulässiger Antrag auf Ungültigerklärung aller Eigentümerbeschlüsse bei Einberufungsmangel - Ablehnung eines Beschlussantrags als Negativbeschluss - Statuswechsel des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustellungsvertretung bei strittigem Verwalterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 732
  • NZM 2002, 346
  • ZMR 2002, 532
  • Rpfleger 2002, 305
  • BayObLGZ 2002, 20
  • WuM 2002, 330
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (20)

  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 106/01

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses in der Form des Nichtbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
    Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer hat die Qualität eines Beschlusses und ist deswegen kein Nichtbeschluss (wie BGH NJW 2001, 3339; Abweichung von BayObLG, Beschluss vom 19.9.2001, 2Z BR 106/01 = ZfIR 2001, 1006).

    Soweit der erkennende Senat in derartigen Fällen bisher von einem Nichtbeschluss ausgegangen ist (z.B. ZMR 1998, 643; zuletzt noch Beschluss vom 19.9.2001, 2Z BR 106/01 = ZfIR 2001, 1006), wird an dieser Rechtsprechung nicht mehr festgehalten.

    In solchen Fallen eines Nichtbeschlusses legt der Senat den Anfechtungsantrag regelmäßig dahin aus, die übrigen Wohnungseigentümer zu verpflichten, der begehrten Maßnahme zuzustimmen (siehe BayObLGZ 1999, 149/151 f.; BayObLG ZfIR 2001, 1006).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90

    Übergang des Amtes des WEG-Verwalters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1975, 327/329; 1987, 54/57; 1990, 28/30; 173/176 f.), die in der wohnungseigentumsrechtlichen Literatur (Merle in Barmann/ Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 26 Rn. 139; Staudinger/Bub § 26 Rn. 364; Palandt/Bassenge § 26 WEG Rn. 1) und Rechtsprechung (OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 356; OLG Hamm ZMR 1996, 679) im wesentlichen Billigung gefunden hat., ist das Amt des Verwalters grundsätzlich an dessen Person gebunden.

    Ob anders zu entscheiden ist, wenn der ausgliedernde Verwalter eine juristische Person (BayObLGZ 1987, 58; siehe auch BayObLGZ 1990, 173/176 f.; ferner OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 356) oder eine Personengesellschaft (Lutter/Teichmann § 132 Rn. 42, 43) ist, bedarf an dieser Stelle keiner Erörterung.

  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
    Die Grenze findet sich dort, wo ein echter Konflikt zwischen den Interessen des Verwalters und denen der übrigen Wohnungseigentümer auftritt (siehe BayObLGZ 1990, 173/174; BayObLG WE 1998, 118).

    Ob anders zu entscheiden ist, wenn der ausgliedernde Verwalter eine juristische Person (BayObLGZ 1987, 58; siehe auch BayObLGZ 1990, 173/176 f.; ferner OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 356) oder eine Personengesellschaft (Lutter/Teichmann § 132 Rn. 42, 43) ist, bedarf an dieser Stelle keiner Erörterung.

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
    Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer hat die Qualität eines Beschlusses und ist deswegen kein Nichtbeschluss (wie BGH NJW 2001, 3339; Abweichung von BayObLG, Beschluss vom 19.9.2001, 2Z BR 106/01 = ZfIR 2001, 1006).

    Die Ablehnung eines Antrags durch die Wohnungseigentümer samt Feststellung und Bekanntgabe des Ergebnisses der Abstimmung hat nach jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 3339) Beschlussqualität.

  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
    Zwar hat die Wohnungseigentümergemeinschaft nach ständiger Rechtsprechung des Senats als besonders ausgestaltete Bruchteilsgemeinschaft (siehe Weitnauer WEG 8. Aufl. Vor § 1 Rn. 28, 38, 57; § 1 Rn. 13) keine eigene Rechtspersönlichkeit (BGH NJW 1998, 3279; siehe auch BayObLG NZM 2001, 956).

    Die Mangelhaftigkeit derartiger Beschlüsse kann zudem dadurch geheilt werden, dass die Antragsgegner durch die dem vorliegenden Senatsbeschluss beigefügte Liste im einzelnen aufgeführt sind (BayObLG WE 1991, 200; NZM 2001, 956).

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87

    Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1975, 327/329; 1987, 54/57; 1990, 28/30; 173/176 f.), die in der wohnungseigentumsrechtlichen Literatur (Merle in Barmann/ Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 26 Rn. 139; Staudinger/Bub § 26 Rn. 364; Palandt/Bassenge § 26 WEG Rn. 1) und Rechtsprechung (OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 356; OLG Hamm ZMR 1996, 679) im wesentlichen Billigung gefunden hat., ist das Amt des Verwalters grundsätzlich an dessen Person gebunden.

    Denn eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Auswechslung von Gesellschaftern und Geschäftsführern der juristischen Person hat sie nicht (BayObLGZ 1987, 54/58; Staudinger/Bub § 26 Rn. 381; Weitnauer/Hauger § 26 Rn. 6).

  • RG, 19.02.1936 - V B 1/36

    Geht im Falle der Verschmelzung einer Aktiengesellschaft (Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
    Mag man auch von einem Rechtsformwechsel in Verbindung mit einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge sprechen (so Rapp ZfIR 2001, 754/755), so bedingt dies nicht zwangsläufig und insbesondere dann nicht den Übergang vertraglich begründeter Vertrauenspositionen (siehe Widmann/Mayer UMWG § 132 Rn. 35; Lutter/Teichmann UmwG 2. Aufl. § 132 Rn. 40; Lutter/Grunewald § 20 Rn. 13; unklar Dehmer UMWG 2. Aufl. § 20 Rn. 66; vgl. auch RGZ 150, 289/291), wenn der übertragende Rechtsträger eine natürliche Person ist (a.A. Rapp aaO; wohl auch Vossius in Widmann/Mayer § 20 Rn. 322).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
    Denn eine Ermittlungspflicht des Gerichts besteht nur insoweit, als der Vortrag der Beteiligten oder der übrige festgestellte Sachverhalt zu Ermittlungen Anlass gibt (BGH NJW 2001, 1212; BayObLG WE 1991, 367/368).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
    Dies kann der Senat unter ergänzender Heranziehung der im Versammlungsprotokoll niedergelegten Beweggründe für die jeweilige Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst feststellen (siehe BGHZ 139, 288/291 ff.; BayObLG NZM 2000, 672 f.).
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
    Denn die in der Versammlung gefassten Beschlüsse sind bei fehlerhafter Einberufung nicht schon aus diesem Grund nichtig (BayObLG MDR 1982, 323; WE 1991, 285; jüngst Beschluss vom 13.12.2001, 2Z BR 93/01; OLG Köln WuM 1996" 246).
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97

    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 135/95

    Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung namens aller Gesellschafter - Fehlen

  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89

    Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des

  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 159/99

    Abänderung bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse wegen grober Unbilligkeit

  • OLG Zweibrücken, 05.07.1994 - 3 W 85/94
  • BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Hier ist die Vorlage einer Eigentümerliste Bestimmtheitserfordernis, dem noch in der Rechtsmittelinstanz entsprochen werden kann (BayObLG ZMR 2002, 136, 137; NJW-RR 2002, 732, 733; ähnlich ZMR 2004, 842, 843; krit. Derleder, PiG 63, 40; zur parallelen Wertung als Vorwegnahme der Parteifähigkeit bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGHZ 146, 341, 350 f.).
  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13

    Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten

    Ist eine juristische Person zum Verwalter bestellt, sollen Vertrag und Organstellung dagegen übergehen, weil in der Regel kein besonderes Vertrauen in Anspruch genommen werde (Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 26 Rn. 12; offen gelassen von BayObLGZ 2002, 20, 26 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 1299 f.; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 6).

    Das Umwandlungsgesetz enthalte mit der Gesamtrechtsnachfolge eine spezielle Regelung für die Verschmelzung (Stratz in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, UmwG, 6. Aufl., § 20 Rn. 86; Vossius in Mayer/Widmann, UmwG [2012], § 20 Rn. 322 f.; Lutter/Grunewald, UmwG, 5. Aufl., § 20 Rn. 24 Fn. 4; Staudinger/Martinek, BGB [2006], § 673 Rn. 6; Erman/Grziwotz, BGB, 13. Aufl., § 26 WEG Rn. 1; Armbrüster, NZM 2012, 369, 374 f.; Zajonz/Nachtwey, ZfIR 2008, 701, 706 ff.; Wicke/Menzel, MittBayNot 2009, 203, 206; Lücke, ZfIR 2002, 469, 470 f.; Becker in FS Merle [2010], 51, 59 ff.; im Ergebnis auch Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 95 aE [anders allerdings Rn. 34]).

    Hierauf haben die Wohnungseigentümer rechtlich gesehen auch keinen Einfluss; sie können weder die Auswechslung von Gesellschaftern oder Geschäftsführern verhindern (BayObLGZ 1987, 54, 58; 2002, 20, 26) noch die Personalauswahl bestimmen.

    (1) Teilweise wird angenommen, dass die Wohnungseigentümer aufgrund der Verschmelzung ohne weitere Voraussetzungen zur Kündigung des Verwaltervertrags berechtigt seien (Lüke, ZfIR 2002, 469, 471; wohl auch Wicke/Menzel, MittBayNot 2009, 203, 207; Armbrüster, NZM 2012, 369, 375).

  • BGH, 02.07.2021 - V ZR 201/20

    Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens

    a) Eine Ansicht lehnt die Rechtsnachfolge der Kapitalgesellschaft in den Verwaltervertrag und das Verwalteramt des Einzelkaufmanns ab (vgl. BayObLG, ZfIR 2002, 390; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 18b; MüKoBGB/Zschieschack, 8. Aufl., § 26 WEG nF Rn. 14; Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 26 Rn. 18; Bärmann/Pick/Emmerich, WEG, 20. Aufl., § 26 Rn. 11; BeckOGK/Greiner, WEG [1.6.2021], § 26 Rn. 34; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 36 Rn. 6; jurisPK-BGB/Geiben, 9. Aufl., WEG § 26 Rn. 36; Zajonz/Nachtwey, ZfIR 2008, 701, 705; Wicke/Menzel, MittBayNot 2009, 203, 206, 208; Sommer, ZWE 2017, 203, 206).

    Wenn eine natürliche Person zum Verwalter bestellt werde, sei der Vertrag von einem persönlichen Vertrauensverhältnis geprägt und habe das Amt höchstpersönlichen Charakter (vgl. BayObLG, ZfIR 2002, 390; MüKoBGB/Zschieschack, 8. Aufl., § 26 WEG nF Rn. 14).

    Mit der Umwandlung verlören die Wohnungseigentümer ihren Einfluss auf die Person des Verwalters, da eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Auswechslung von Gesellschaftern und Geschäftsführern der juristischen Person nicht bestehe (vgl. BayObLG, ZfIR 2002, 390; BeckOGK/Greiner, WEG [1.6.2021], § 26 Rn. 34; ähnlich Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 26 Rn. 18).

    b) Nach anderer Ansicht gehen Verwaltervertrag und Verwalteramt bei der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens auf die neu entstehende Kapitalgesellschaft über (vgl. Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 26 WEG Rn. 1; Bärmann/Becker, WEG 14. Aufl., § 26 Rn. 39; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 33; BeckOK WEG/Elzer [2.4.2021], § 26 Rn. 23, 32; Vossius in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht [Oktober 2015], UmwG § 20 Rn. 323; Lutter/Lieder, UmwG, 6. Aufl. § 131 Rn. 86; BeckOGK/Wiersch/Breuer, UmwG [1.10.2020], § 131 Rn. 47; Becker, FS Merle 2010, S. 51, 60 f.; Rapp, ZfIR 2001, 754; Lüke, ZfIR 2002, 469, 470; Wachter, EWiR 2014, 343 f.; Krebs, GWR 2014, 194; Serr, ZWE 2016, 307, 311; wohl auch Schmitt/Hörtnagel, UmwG, 9. Aufl., § 131 Rn. 76; für Personengesellschaften auch Armbrüster/Greis, ZfIR 2014, 327, 332).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens des Verwalters und die damit verbundene Rechtsnachfolge der Kapitalgesellschaft in Organstellung und Verwaltervertrag schon für sich genommen einen wichtigen Grund darstellen, der die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Abberufung des Verwalters und zur außerordentlichen Kündigung des Verwaltervertrages berechtigt (dafür etwa Rapp ZfIR 2001, 754, 755; Lüke ZfIR 2002, 469, 470; dagegen - allgemein für übergehende Verträge - etwa Maulbetsch/Klumpp/Rose/Raible, UmwG, 2. Aufl., § 131 Rn. 25; offen gelassen in BGH, Urteil vom 13. August 2015 - VII ZR 90/14, BGHZ 206, 332 Rn. 27; ablehnend für die Verschmelzung Senat, Urteil vom 21. Februar 2014 - V ZR 164/13, BGHZ 200, 221 Rn. 28).

    Der Verwalter müsste, wenn der Übergang des Verwaltervertrages ausgeschlossen wäre, für jede von ihm verwaltete Wohnungseigentümergemeinschaft eine Eigentümerversammlung einberufen, damit diese der Übertragung zustimmt oder die Bestellung der Kapitalgesellschaft und den Abschluss eines neuen Verwaltervertrages mit dieser beschließt (vgl. Lüke, ZfIR 2002, 469, 470).

  • OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08

    Umwandlung: Vertragspartei eines Mietvertrags nach der Umwandlung eines

    Schließlich führt das Bayrische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 07.02.2002 (2 ZBR 161/01) zwar aus, dass in einem Fall, in dem Wohnungseigentum durch die Firma eines Einzelkaufmanns verwaltet wird, im Falle der Umwandlung der einzelkaufmännischen Firma in Form der Ausgliederung in eine GmbH das Verwalteramt nicht von selbst auf die GmbH übergehe, sondern es dazu der Zustimmung der Wohnungseigentümer bedürfe.
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03

    Abweichende Regelung der Instandhaltungspflicht bei Gemeinschaftseigentum -

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (BayObLGZ 2002, 20/25; siehe auch BayObLGZ 2002, 247/249).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als

    Eine solche Gefahr sei erst dann gegeben, wenn ein echter Konflikt zwischen den Interessen des Verwalters und den übrigen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern auftrete, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und einigen oder allen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern nachhaltig gestört sei (BayObLG, NJW-RR 1989, 1168, 1169; NJW-RR 2002, 732, 733; LG Dresden, ZMR 2010, 629, 630; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 45 Rn. 15 f.; Scheel in BeckOK/WEG, Edition 22, § 45 Rn. 6; Elzer in Timme, WEG, § 45 Rn. 34; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 45 WEG Rn. 5; Briesemeister, ZWE 2009, 270, 273).

    Um die Informationsrechte der Eigentümer zu wahren, genügt es, den Verwalter nur dann als Zustellungsvertreter auszuschließen, wenn konkret ein Konflikt zwischen den Interessen des Verwalters und den übrigen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern auftritt (Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 45 Rn. 16, BayObLG, NJW-RR 2002, 732, 733).

  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem hinsichtlich des Verwaltungsvermögens treuhänderisch tätigen Verwalter und der Wohnungseigentümergemeinschaft ist von einem persönlichen Vertrauensverhältnis geprägt (BayObLG NJW-RR 2002, 732-735, zitiert nach juris, Rz. 21), was insbesondere für eine langjährig tätige Verwaltung - wie im Streitfall die Beklagte - gelten muss.
  • OLG Frankfurt, 28.01.2003 - 20 W 167/02

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit eines Beschlusses bei

    Die Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen nicht gemäss § 24 Abs. 1 oder Abs. 3 WEG Befugten führt aber entgegen der Meinung der Antragsteller nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse (BayObLG in ständiger Rechtsprechung, vgl. z. B. schon MDR 1982, 322 und zuletzt den Beschluss vom 07.02.2000 in NZM 2002, 346, 347; OLG Köln WE 1996, 311, 312; Palandt/Bassenge, aaO., § 24, Rdnr. 2; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 24 Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 145 und Zitate in Fußnote 1, Seite 827; anderer Auffassung: Weitnauer-Lüke: WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 15; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 315, 316).
  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 168/01

    Keine Hauptsacherledigung bei GmbH-Anspruch auf Freigabe hinterlegter Gelder der

    Mit Beschluss vom 7.2.2002 hat der Senat im Verfahren 2Z BR 161/01, an dem auch die Beteiligten dieses Verfahrens beteiligt waren, festgestellt, dass der Geschäftsführer der Antragstellerin des nunmehrigen Verfahrens weiterhin Verwalter der Wohnanlage ist.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 7.2.2002 2Z BR 161/01 ausgeführt hat, wird die ordnungsgemäße Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer nicht allein durch die Tatsache ausgeschlossen, dass die Beteiligung nicht über den Geschäftsführer der Antragstellerin als Verwalter persönlich erfolgt ist, sondern über die GmbH und deren Prozessvertreter.

    Zwischen den Beteiligten steht aufgrund des Beschlusses des Senats vom 7.2.2002 - 2Z BR 161/01 - rechtskräftig fest, dass nicht die Antragstellerin, sondern deren Geschäftsführer persönlich Verwalter der Wohnungseigentumsanlage ist.

  • OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05

    Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen bei Vertretung des Verwalters durch

    Sie können lediglich eine Anfechtung begründen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschlussergebnis auf dem Mangel beruht (vgl. z.B. für Einberufungsfehler BayObLG NZM 2002, 346; für die versehentliche Nichteinladung eines Wohnungseigentümers BGH NJW 1999, 3713; für einen Verstoß gegen die Form der Einladung BayObLGZ WE 2001, 492; für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit BayObLG NZM 2004, 388).
  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 213/03

    Beeinträchtigung durch einen auf der im Sondereigentum stehenden Terrasse

  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

  • LG Karlsruhe, 07.08.2012 - 11 S 180/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Verwalterbestellung wegen Übertragung

  • OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 112/02

    Verweigerung der Zustimmung des Mehrheitseigentümers zur Verabschiedung der

  • OLG München, 31.01.2014 - 34 Wx 469/13

    Wohnungseigentumssache: Wechsel in der Verwaltung nach Abspaltung des

  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03

    Instandhaltungspflicht von Sondereigentum bei Zweifel über die Zugehörigkeit zum

  • LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11

    Wohnungseigentumsverwaltungsgesellschaft: Übergang des Verwalteramtes bei einer

  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags

  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03

    Zustimmungserfordernis bei Nutzungsänderung

  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 170/03

    Sondereigentumsfähigkeit einer Balkonbelags - Wirkungen eines Negativbeschlusses

  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 295/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussqualität eines negativen

  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

    Eigentümerbeschluss zur Ablehnung des Antrags auf Vornahme einer Maßnahme

  • OLG Frankfurt, 30.09.2010 - 20 W 320/10

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Verwalterzustimmung zur

  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03

    Rechtsschutzbedürfnis des Wohnungseigentümers für die Anfechtung eines

  • LG Hamburg, 11.02.2009 - 318 S 88/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zustellung an den Verwalter nach Ablauf von

  • BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03

    Unselbständige Anschlussbeschwerde bei Beschlussanfechtung

  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 58/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs der Gemeinschaft gegen den

  • BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 100/02

    Auslegung eines Beschlussantrages des Wohnungseigentümers - Beseitigung einer

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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 57/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5565
BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 57/01 (https://dejure.org/2002,5565)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 2Z BR 57/01 (https://dejure.org/2002,5565)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 2Z BR 57/01 (https://dejure.org/2002,5565)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org

    §§ 16, 21 WEG; § 485 ZPO
    Selbständiges Beweisverfahren im WEG-Verfahren

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 4; ZPO § 485
    Selbständiges Beweisverfahren als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung - Schimmelbildung infolge Baumängel - Kostentragung durch alle Wohnungseigentümer

  • ibr-online

    Selsbtändiges Beweisverfahren durch Verwalter: Kostentragung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 586/00
  • LG München I - 1 T 22761/0
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 57/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 805
  • NZM 2002, 448
  • ZMR 2002, 529
  • BauR 2002, 1450 (Ls.)
  • BauR 2002, 992 (Ls.)
  • WuM 2002, 330
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97

    Haftung eines Verwalters für Wasserschäden

    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 57/01
    Der Verwalter ist verpflichtet, das hierzu Erforderliche zu veranlassen, in der Regel einen Eigentümerbeschluss herbeizuführen (BayObLG NJW-RR 1999, 305).
  • OLG Hamm, 07.12.1992 - 15 W 240/91

    Kosten, die durch Instandhaltung und Instandsetzung entstehen; Zahlungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 57/01
    Jeder Wohnungseigentümer hat in einer solchen Lage Anspruch auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens (OLG Hamm OLGZ 1994, 22/25 f., vgl. § 15 FGG, § 485 ZPO).
  • AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16

    Selbständiges Beweisverfahren bei unterbliebener Vorbefassung der

    Jeder Wohnungseigentümer hat in einer solchen Lage Anspruch auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens (BayObLG, Beschluss vom 31.01.2002 - 2Z BR 57/01, ZWE 2002, 217).
  • AG München, 08.06.2017 - 481 H 9320/17

    Wohnungseigentumsrecht: Antrag auf Durchführung eines selbständigen

    Jeder Wohnungseigentümer hat in einer solchen Lage Anspruch auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens (BayObLG, Beschluss vom 31.01.2002 - 2Z BR 57/01, ZWE 2002, 217).
  • LG München I, 17.11.2015 - 36 T 15903/15

    Instandsetzungmaßnahme - Einholung eines Gutachtens

    Dabei wird es regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, ein selbständiges Beweisverfahren zur Ursachenermittlung einzuleiten, wenn für eine Schimmelbildung Baumängel ursächlich sein können (so BayObLG, NZM 2002, 448, 449).
  • BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04

    Beweiserhebungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren

    Das wäre nur anders, wenn die von den Antragstellern vertretene Rechtsposition offenkundig unhaltbar wäre (vgl. BayObLG WuM 2002, 330; WE 1999, 199; WuM 1994, 571/572), ein derartiger Anspruch also offensichtlich nicht besteht (BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 11/12).
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Rechtsprechung
   KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4450
KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00 (https://dejure.org/2002,4450)
KG, Entscheidung vom 17.04.2002 - 24 W 9387/00 (https://dejure.org/2002,4450)
KG, Entscheidung vom 17. April 2002 - 24 W 9387/00 (https://dejure.org/2002,4450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses; Erforderliche Mehrheit für anfechtbaren Negativbeschluss; Erforderlichkeit der Verwalterzustimmung

  • grundeigentum-verlag.de

    Sperrminorität und anfechtbarer Negativbeschluß; Feststellung des Beschlußergebnisses

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 I; ; BGB § 1004

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 613
  • FGPrax 2002, 162
  • ZMR 2002, 697
  • WuM 2002, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00
    Für das Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses kommt es auf die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter an (BGH NJW 2001, 3339 = ZMR 2001, 809), nicht aber auf vom Verwalter später in die Versammlungsniederschrift aufgenommene rechtliche Hinweise und Neuberechnungen der Mehrheitsverhältnisse.

    Gemäß der nach Erlass des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts ergangenen Entscheidung des BGH vom 23. August 2001 (NJW 2001, 3339 = NZM 2001, 961 = ZMR 2001, 809 = ZWE 2001, 530 = GE 2001, 1405) kommt der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung grundsätzlich konstitutive Bedeutung zu, wobei auch die formal einwandfrei zustande gekommene Ablehnung eines Beschlussantrages durch die Wohnungseigentümer Beschlussqualität hat und gegebenenfalls in Verbindung mit einem Verpflichtungsantrag angefochten werden muss.

    Die bereits genannte Entscheidung des BGH vom 23. August 2001 (NJW 2001, 3339) betreffend die Beschlussqualität eines Negativbeschlusses geht ersichtlich von den Rechtsverhältnissen bei einer einfachen relativen Mehrheit aus, also wenn die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stimmen in der Versammlung festzustellen ist.

  • KG, 18.03.1998 - 24 W 2334/97

    Bauliche Veränderung an Wohnungseigentum: Zustimmung des Verwalters anstelle

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00
    Der Ausnahmefall, dass nur die Zustimmung des Verwalters entscheidet (vgl. Senat ZMR 1998, 657 = NZM 1998, 771 = WuM 1998, 680), ist nach § 11 Abs. 2 der hiesigen Gemeinschaftsordnung nicht gegeben.
  • BayObLG, 09.10.2000 - 2Z BR 87/00

    Veränderung des Gesamteindrucks der Wohnanlage durch einen Wohnungseigentümer

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00
    Diese verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen sind für den Senat als Rechtsbeschwerdegericht bindend (vgl. BayObLG ZMR 2001, 125 = NZM 2001, 200 = WuM 2000, 687 = ZWE 2001, 65).
  • KG, 01.07.1991 - 24 W 2051/91
    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00
    Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bauliche Veränderungen der schriftlichen Einwilligung des Verwalters bedürfen, so ist dies in der Regel nur als zusätzliches Erfordernis anzusehen, das neben die Zustimmung der durch die Veränderung beeinträchtigten Wohnungseigentümer tritt (Senat NJW-RR 1991, 1300; BayObLG WE 1992, 195).
  • LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14

    Abstimmungsergebnis muss verkündet werden!

    Auch Negativbeschlüssen kommt Beschlussqualität zu, so dass für ihre gerichtliche Feststellung regelmäßig ein Feststellungsinteresse gegeben ist (vgl. KG, Beschluss vom 17.4.2002 - 24 W 9387/00; Bärmann/Pick, WEG, 19. Auflage, 2010, § 43, Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 295/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussqualität eines negativen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt aber auch einem negativen Abstimmungsergebnis grundsätzlich Beschlussqualität zu (vgl. BGH NJW 2001, 3339, 3343 m. w. N.; vgl. nun auch BGH Rpfleger 2003, 74; BayObLG NZM 2002, 346; OLG Düsseldorf NZM 2002, 527, 613; Kammergericht NZM 2002, 613; vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 43 Rz. 48; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 23 WEG Rz. 12, jeweils m. w. N.).
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